Teilnahmebedingungen

Wer ist Veranstalter des Mitmachmonats „Rauchfrei im Mai“?

Veranstalter der Aktion „Rauchfrei im Mai“ ist das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord gGmbH), Harmsstr. 2, 24114 Kiel. Das Vorhaben wird gefördert von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Stiftung Deutsche Krebshilfe.

Wer darf teilnehmen und wie funktioniert „Rauchfrei im Mai“?

An der Aktion „Rauchfrei im Mai“ können Personen teilnehmen, die mindestens 18 Jahre alt sind und zum Zeitpunkt der Anmeldung regelmäßig rauchen (Zigaretten, Zigarren, Pfeife oder Wasserpfeife) oder Tabakerhitzer oder E-Zigaretten nutzen.

Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, im Mai 2024 nicht zu rauchen, keine Tabakerhitzer zu nutzen und keine E-Zigaretten zu dampfen.

Die Anmeldung erfolgt online auf der Webseite www.rauchfrei-im-mai.de. Der Anmeldeschluss ist am 30. April 2024, 23:59 Uhr. Mehrfachregistrierungen sind nicht zulässig.

Ebenfalls teilnehmen können Personen, die eine:n Raucher:in bei der Aktion unterstützen wollen. Diese Unterstützer:innen melden sich auf Einladung der teilnehmenden Person ebenfalls auf der Webseite www.rauchfrei-im-mai.de bis zum 30. April 2024, 23:59 Uhr, an, wobei eine Zuordnung zum/zur rauchenden Teilnehmer:in erfolgt. Auch hier ist eine Mehrfachregistrierung unzulässig.

Die Teilnahme ist ausschließlich online auf der Webseite www.rauchfrei-im-mai.de möglich.

Im Zeitraum zwischen Anmeldung und 31. Mai 2024 werden die Teilnehmer:innen und die Unterstützer:innen durch das Projektteam mit regelmäßigen Nachrichten begleitet.

Wer kann gewinnen?

Ende Mai werden die Teilnehmer:innen nach einer per E-Mail versandten Einladung online zu ihrem Rauchstatus befragt. Unter allen Teilnehmenden, die in dieser Befragung bestätigen, dass sie den Monat Mai 2024 über rauchfrei waren, werden Preise verlost. Die ausgelosten Teilnehmer:innen werden per E-Mail informiert und müssen ihre Nikotinfreiheit mittels Cotinin-Test bei einem Arzt/einer Ärztin nachweisen, alle dazu notwendigen Informationen und Testutensilien stellt das IFT-Nord bereit.

Auch unter den Unterstützenden werden Preise vergeben. Dabei werden zunächst bei den Teilnehmenden, die gewonnen haben, die Preise unter den von ihnen benannten Unterstützer:innen verlost. Danach verbleibende Preise werden unter allen Unterstützenden verlost. Die Vergabe eines Preises an eine:n Unterstützer:in ist dann an keine weitere Auflage gebunden.

Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behalten wir uns das Recht vor, Personen von der Verlosung auszuschließen.

Mitarbeitende der fördernden bzw. koordinierenden Institutionen (BZgA und BMG, Deutsche Krebshilfe, IFT-Nord) und deren direkte Angehörige sind von der Gewinnmöglichkeit ausgeschlossen.

Welche Preise sind zu gewinnen?

Insgesamt werden Preise in Höhe von insgesamt 5.000 Euro verlost, im Einzelnen: unter den Teilnehmenden 1 x 1.000 Euro, 1 x 750 Euro, 2 x 500 Euro, 1 x 250 Euro und 5 x 200 Euro; unter den Unterstützer:innen 10 x 100 Euro.

Die Teilnehmenden und Unterstützenden erklären sich bereit, im Falle eines Gewinns mit Namen, Alter und Wohnort in der Öffentlichkeitsarbeit zur Aktion „Rauchfrei im Mai“ genannt zu werden.

Für eine Teilnahme erstellen sich Teilnehmer:innen und Unterstützer:innen ein Benutzerkonto auf der Webseite www.rauchfrei-im-mai.de. Dazu geben sie ihre E-Mailadresse an. Die E-Mailadresse wird vom IFT-Nord zur Umsetzung der Aktion, die Kontaktaufnahme für die Abschlussbefragung, im Falle einer Auslosung als Gewinner:in sowie für eine Nachbefragung im Herbst 2024 genutzt, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die E-Mail-Adressen werden nach Abschluss der Nachbefragung gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Was ist ansonsten zu beachten?

Wir behalten uns als Veranstalter das Recht vor, die Aktion „Rauchfrei im Mai“ sowie die damit einhergehende Verlosung ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Auftreten eines Computervirus, eines Programmfehlers, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter oder mechanische oder technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit des Veranstalters liegen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Teilnahmebedingungen im Ganzen.

Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner:innen ausgeschlossen.

Logo der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Logo der Deutschen Krebshilfe